Allgemeine Geschäftsbedingungen
DAILY CARE BOX ist eine Marke der SILVRETTA GROUP, Oberdorf 577, 6232 Münster, Österreich. Allgemeine Geschäftsbedingungen der SILVRETTA GROUP (im Folgenden kurz »AGB« genannt):
Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte der SILVRETTA GROUP. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Nebenabreden bedürfen für ihre Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch SILVRETTA GROUP. SILVRETTA GROUP behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss geltende Fassung.
1) Angebote, Vertragsabschluss
Alle Angebote von der SILVRETTA GROUP sind freibleibend. Ein Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die SILVRETTA GROUP eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ware an den Käufer versandt hat. Für den Liefer- /Leistungsumfang ist ausschließlich die Unterschrift des Käufers auf dem Auftragsformular bzw. die Auftragsbestätigung maßgebend. Änderungen und/oder Erweiterungen des Liefer- bzw. Leistungsumfanges, die sich bei Ausführung der jeweiligen Bestellung als erforderlich erweisen, bleiben vorbehalten.
Bei Nutzung des Webshops gibt der Käufer durch das Absenden der Bestellung gegenüber der SILVRETTA GROUP ein rechtsverbindliches Angebot ab. Die von der SILVRETTA GROUP an den Käufer übermittelte Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes dar. Der Vertrag kommt auch in diesem Fall erst zustande, wenn SILVRETTA GROUP eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Ware an den Käufer versandt hat. Sollte ein Artikel nicht lieferbar sein, informiert die SILVRETTA GROUP den Käufer über die Nichtverfügbarkeit der Ware.
2) Preise
Für alle Produkte ist der in der jeweils aktuellen Preisliste von der SILVRETTA GROUP genannte Preis maßgebend. Alle Preise der SILVRETTA GROUP verstehen sich in Euro netto zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe und gelten ab dem Geschäftssitz der SILVRETTA GROUP.
Kosten für Verpackung und Versand (z.B. Porto, Fracht) sind in den Preisen der SILVRETTA GROUP nicht enthalten. Lediglich bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages verstehen sich die Preise inklusive Fracht-, Liefer-, Versand- und/oder sonstiger Kosten sowie der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gesetzlich festgelegten Umsatzsteuer. Wenn diese Kosten vernünftigerweise nicht im Voraus berechnet werden können, weisen wir im Vorhinein auf das allfällige Anfallen solcher zusätzlicher Kosten hin.
Bei Lieferungen ins Ausland werden die für die SILVRETTA GROUP entstandenen Auslagen (z.B. für Zollpapiere) an den Kunden weiterverrechnet. Die SILVRETTA GROUP behält sich vor, für bestimmte Produkte Mindestbestellmengen festzulegen bzw. einen Mindestmengenzuschlag einzuheben. Wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 3 Monate liegen, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis. Preisveränderungen sind in diesem Fall zulässig.
3) Zahlung und Verrechnung
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Rechnungen der SILVRETTA GROUP innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug eines Skonto fällig. Der Abzug eines Skontos bzw. eines Rabattes ist nur zulässig, wenn dieser auf der jeweiligen Auftragsbestätigung/Rechnung ausdrücklich angeführt ist. Bei Zahlungsverzug gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften bzw. der jeweilige gesetzlich vorgesehene Zinssatz. Zahlungen durch Banküberweisung gelten erst als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto der SILVRETTA GROUP gutgeschrieben ist. Lieferungen ins Ausland erfolgen bei Neukunden nur gegen Vorkasse.
Bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages kann der Käufer die Zahlung ausschließlich per PayPal, Sofortüberweisung oder mit einer von SILVRETTA GROUP akzeptierten Kreditkarte vornehmen. Der Kaufpreis ist bei einer Zahlungsmethode, die eine sofortige Belastung des Kontos des Käufers bewirkt, mit Vertragsschluss fällig, in allen anderen Fällen unmittelbar mit Versand der bestellten Ware. Bei Vornahme der Zahlung mit Kreditkarte erfolgt die Belastung des Kontos des Käufers mit Versand der bestellten Ware, bei Zahlung per Sofortüberweisung und PayPal erfolgt die Belastung des Kontos des Käufers mit Aufgabe der Bestellung. Im Falle des Verzuges sind an die SILVRETTA GROUP zusätzlich zum Rechnungsbetrag Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu zahlen. Darüber hinaus gehende Mahn- und Inkassospesen zu Lasten des Käufers. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die SILVRETTA GROUP bleibt durch vorstehende Regelung unberührt. Eine Aufrechnung durch den Käufer ist nur mit der von der SILVRETTA GROUP ausdrücklich schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4) Lieferung und Versand
Aufträge werden durch die SILVRETTA GROUP grundsätzlich am Tag des Eingangs bei der SILVRETTA GROUP bearbeitet und in aller Regel auch zum Versand gebracht. Feste Liefertermine oder -fristen bestehen allerdings nicht.
Teillieferungen sind zulässig, sofern hierdurch keine Zusatzkosten für den Käufer entstehen und sofern diese seitens des Käufers bei der Bestellung nicht schriftlich ausgeschlossen wurden. Beim Versand von Waren ist die Lieferleistung der SILVRETTA GROUP mit der Übernahme durch den ersten Spediteur, regelmäßig die Post oder ein anderer Paketdienst, erfüllt. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur geht die Gefahr auf den Käufer über. Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers bleibt SILVRETTA GROUP vorbehalten. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware der SILVRETTA GROUP auf Kosten des Käufers versichert.
5) Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer im Eigentum der SILVRETTA GROUP, Im Falle des Bestehens einer laufenden Geschäftsverbindung behält sich die SILVRETTA GROUP das Eigentum an der Ware, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung vor.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Käufer hat die SILVRETTA GROUP unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Der Käufer hat die SILVRETTA GROUP bei Vorliegen eines Verschuldens alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen bzw. entstanden sind.
Der Weiterverkauf von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren der SILVRETTA GROUP ist nur zulässig, wenn dies mit dem Vertragspartner ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, die Ware auf das erste Anfordern der SILVRETTA GROUP an die SILVRETTA GROUP herauszugeben. Die im Falle eines Zahlungsverzuges durch eine Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.
6) Rückgabe durch den Kunden
Alle von der SILVRETTA GROUP gelieferten Waren können innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung zurückgesandt bzw. umgetauscht werden, sofern sie originalverpackt sind, sich in einwandfreiem, wiederverkaufsfähigem Zustand befinden.
7) Mängelrüge/Gewährleistung
Allfällige Sachmängel iSd § 922 ABGB an von SILVRETTA GROUP gelieferten Waren sind vom Käufer innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich gegenüber der SILVRETTA GROUP anzuzeigen. Eine Unterlassung der rechtzeitigen Mängelrüge führt zum Verlust der Ansprüche auf Gewährleistung, Schadenersatz wegen Mangels selbst sowie wegen Irrtums über die Mangelfreiheit der Ware. Stellt der Käufer Mängel der Ware fest, ist er verpflichtet, der SILVRETTA GROUP die beanstandete Ware oder Muster davon zwecks Prüfung der Beanstandung zur Verfügung zu stellen, und eine Überprüfung der beanstandeten Ware innerhalb einer angemessenen Frist zu gestatten. Bei Verweigerung entfällt die Gewährleistung. Bis zum Abschluss der Überprüfung durch die SILVRETTA GROUP darf der Käufer nicht über die beanstandete Ware verfügen, das heißt, sie darf nicht geteilt, verwendet bzw. weiterverkauft werden.
Bei ordnungsgemäßer Geltendmachung eines tatsächlichen Mangels ist die SILVRETTA GROUP berechtigt, unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Käufers die Art der Nachbesserung (Austausch, Verbesserung) festzulegen. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder erfolgt diese trotz angemessener Frist- und Nachfristsetzung nicht, so ist der Käufer berechtigt, Preisminderung oder wenn der Mangel nicht bloß geringfügig ist, Wandlung zu verlangen. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen wie z.B. Transport- und Arbeitskosten sind ausgeschlossen.
Ausschließlich gegenüber Verbraucher iSd KSchG gewährt die SILVRETTA GROUP eine Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Übergabe der Ware. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Produkte der SILVRETTA GROUP beginnt mit der Übergabe der Sache an den Käufer. Von der Gewährleistung im Sinne dieses Punktes sind insbesondere auch jene Mängel ausgeschlossen, welche auf eine unsachgemäße Verwendung durch den Käufer zurückzuführen sind. Ausgenommen von der Gewährleistung sind zudem Verschleißteile, Schäden an der Ware aufgrund eines unsachgemäßen Gebrauches oder falscher Pflege.
8) Rücktritt
Die SILVRETTA GROUP kann bis zur Übergabe der gekauften Ware an den Käufer jederzeit aus wichtigem Grund vom Kaufvertrag zurücktreten. Sollte ein derartiger wichtiger Grund vorliegen, hat der Käufer nur Anspruch auf Vergütung für die bis zur Erklärung des Rücktritts getätigten notwendigen Aufwendungen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere aber nicht ausschließlich vor, wenn hoheitliche Entscheidungen die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung erschweren oder unverhältnismäßig verteuern, auf Seiten des Käufers ein Insolvenzantrag gestellt wird, die Voraussetzungen für einen Insolvenzantrag vorliegen oder die Leistungserbringung durch die SILVRETTA GROUP wegen Ereignisse höherer Gewalt wie z.B. Feuer, Verkehrssperren, Störungen des Betriebs, Pandemien, unzumutbar erschwert bzw. unmöglich ist.
Bei Abschluss eines Fernabsatzvertrages hat der Käufer das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss bzw. ab Inbesitznahme der Ware, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes muss der Käufer eine dementsprechende eindeutige Erklärung an die SILVRETTA GROUP richten. Das dementsprechende Rücktrittsformular findet sich auf der jeweiligen Marken-Webseite der SILVRETTA GROUP. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an die SILVRETTA GROUP versandt wird. Der Käufer hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem dieser den Rücktritt erklärt hat, an die SILVRETTA GROUP zurückzusenden oder zu übergeben. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Bei kundenspezifischen Waren (Sonderanfertigungen) ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn die Verpackung nach der Lieferung entfernt wurde.
9) Haftungsbegrenzung
Die Haftung der SILVRETTA GROUP ist auf solche Schäden beschränkt, die von der SILVRETTA GROUP nachweislich vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verursacht wurden. Der Höhe nach ist eine Haftung je Schadensereignis bis zur Höhe von EUR 5.000 beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Alle Schadensersatzansprüche gegen die SILVRETTA GROUP sind bei sonstigem Verfall binnen 3 Monaten nach Eintritt des Schadenereignisses schriftlich per Einschreiben anzuzeigen.
Im Falle des Weiterverkaufs der Ware der SILVRETTA GROUP durch einen Käufer haftet die SILVRETTA GROUP nicht für die Verletzung von Verhaltenspflichten nach dem Medizinproduktegesetz (MPG), welche durch den Weiterverkauf allenfalls verletzt werden. Die Haftung dafür wird ausschließlich von demjenigen übernommen, der die Produkte der SILVRETTA GROUP weiterverkauft, es sei denn, eine Verhaltenspflicht nach dem MPG wurde durch die SILVRETTA GROUP vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig verletzt. Die SILVRETTA GROUP haftet ebenso nicht dafür, dass von der SILVRETTA GROUP hergestellte oder gelieferte Medizinprodukte ohne die notwendige Berechtigung weiterverkauft oder von der SILVRETTA GROUP hergestellte Medizinprodukte in veränderter Form in den Verkehr gebracht werden und dabei Verhaltenspflichten des MPG verletzt werden. Die SILVRETTA GROUP haftet nicht für Mängel und Mangelfolgeschäden, wenn die Ware nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde bzw. Anleitungen zur Verwendung nicht eingehalten wurden oder für Beschädigungen, die auf Handlungen Dritter zurückzuführen sind.
10) Copyright
Der Nachdruck aus Katalogen der SILVRETTA GROUP bzw. die Verwendung der Internetseiten der SILVRETTA GROUP und ihren Marken-Webseiten ist, auch auszugsweise, ohne schriftliche Zustimmung durch die SILVRETTA GROUP nicht gestattet.
11) Datenschutz
Die SILVRETTA GROUP speichert und nutzt personenbezogene Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon) des Käufers. Für weitere Informationen dazu verweisen wir auf unsere ebenfalls auf der online verfügbaren Datenschutzerklärung.
12) Zertifizierung
Die SILVRETTA GROUP verfügt über alle für den Verkauf seiner Produkte erforderlichen Zertifizierungen.
13) Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus Verträgen, welche diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Sitz der SILVRETTA GROUP. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen unterliegenden Verträgen, ist das für den Sitz der SILVRETTA GROUP zuständige Gericht. Ist der Käufer Verbraucher und hat zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des IPR sowie des UNKaufrechtes.
14) Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder undurchführbare Bestimmung vom Beginn der Ungültigkeit oder Undurchführbarkeit an durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung in jeglicher Hinsicht möglichst nahekommt.
Stand April 2023